Allgemeine Geschäftsbedingungen

1       Vertragsgestaltung

1.1      Der Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und MiRo-Training, im folgenden Auftragnehmer genannt, über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie deren Änderungen und Ergänzungen, bedürfen der Schriftform.

1.2      Es gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigelegt werden. Sie sind Bestandteil des Vertrages.

1.3      Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2       Leistungsumfang

2.1      Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Training, Konzeption und Implementierung strategischer Modelle in allen Unternehmensbereichen.

2.2      Thematik, Inhalte, Durchführungszeiträume und Ziele der Aktivitäten werden in einem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt. Als Auftrag gilt die Akzeptanz eines Konzeptes, eines Angebotes oder eines Rohkonzeptes, wenn der Auftraggeber die darin enthaltenen Termine für die Maßnahmen bestätigt. Eine Terminbestätigung ist gleichzeitig eine Auftragsbestätigung und verpflichtet den Auftragnehmer in diesem Zeitraum keine weiteren Leistungen anzubieten oder weitere Aufträge anzunehmen.

3       Honorare und Kosten

3.1      Das Honorar wird laut Vertrag berechnet. Dabei fallen bei den unterschiedlichen Dienstleistungen verschiedene Berechnungsgrundlagen an. Für Beratungs-, Trainings- und Coachingleistungen wird ein Tageshonorar vereinbart, welches je angefangenem Tag berechnet wird. Konzeptionsleistungen, Vor- und Nachbereitungen werden stündlich oder pauschal berechnet. Der Aufwand für Analysen wird nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber, entweder pauschal oder mit einem Tageshonorar berechnet.

3.2      Nach Absprache mit dem Auftraggeber wird der Einsatz von weiteren Leistungen, die Produktion von Lehrmitteln in elektronischer Form (CD-ROM, E-Learning, Video, Audiotapes etc.) bzw. auf Papier und Folien (Präsentationen, Muster, etc.) gesondert nach Aufwand und Kosten berechnet.

3.3    Alle Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.4      Alle Leistungen werden ohne gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß §6 Abs.1 Z 27 UStG. (Kleinunternehmerregelung) in Rechnung gestellt.

3.5      Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. Rechnungen sind jeweils binnen 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.

4       Sicherung der Leistung

4.1      Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht an den vom Auftragnehmer ausgearbeiteten und gestalteten Unterlagen an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer und kann nur durch den Inhaber/ Geschäftsführer erfolgen.

4.2      Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung der Dienstleistung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Werke, Urheber- und/oder anderen Rechten nicht entgegenstehen.

4.3      Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Zusammenarbeit über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages relevant sind.

4.4      Sollten Teile des Konzeptes an einen Dritten weitergegeben werden, z.B. bei Durchführung eines Trainings durch Dritte, ist dem Auftragnehmer der Auftrag zur Koordinierung und Sicherstellung der Richtigkeit des von Dritten ausgeführten Konzeptes zu erteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller geschäftlich relevanten Vorgänge.

4.5      Kann ein Termin zur Erbringung spezifizierter Leistungen durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen storniert, bzw. nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, die zu erbringende Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

4.6      Verschiebungen sind nur bis zum Ultimo des Folgequartals möglich, außer es wurde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.

5       Allgemeine Bedingungen

5.1      Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingungen gilt ausschließlich das österreichische Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Innsbruck.

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AGB von MiRo-Training
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